Voraussetzungen - Fachkraft Ergonomie

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Gesetzliche Voraussetzungen

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung von Arbeitgebern zur ergonomischen Überprüfung/Einrichtung der Arbeitsplätze ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996, zuletzt geändert am: 31.08.2015

Hier heißt es in

§ 4 mit Überschrift "Allgemeine Grundsätze"

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige  Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur  zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

Letzendlich ergibt sich hieraus die Verpflichtung sowie der Nachweispflicht der Vorsorge (z.B. durch Schulungen, ergonomische Gutachten usw.).

Eine ergonomische Überprüfung muss daher durchgeführt werden:

- wenn noch nie eine Überprüfung getätigt wurde.
- wenn neue Arbeitsbereiche/mehrere Arbeitsplätze eingerichtet werden.
- wenn massiver Personalwechsel in einem Bereich stattfand
- wenn Umstruktuierungen stattfinden
- wenn Auffälligkeiten im Krankheitsgeschehen vorhanden sind
- In Abständen von zwei bis drei Jahren als Kontrollgang

Nach einer Übergangsfrist beginnen jetzt (nach vorhandenen Informationen) die Berufsgenossenschaften mit der Überprüfung der ergonomischen Gegebenheiten sowie Ihrer Absicherung.

Diese und viele weitere Frage klären wir im Rahmen unserer Ergonomie-Beratung. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Die Tätigkeit der Fachkraft für Ergonomie ist ganzheitlich und individuell. Eine Investition, die schützt und sich lohnt!

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Kontakt: Michael Kahsnitz, Cranachstr. 13, 52351 Düren, Tel.: +49(0)2421-99488-11,   Mail:  web@fachkraft-ergonomie.de
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